Linktipp: Rechtliches rund um User generated content

8. September 2007. Geschrieben von Hannes Treichl

Dr. Carsten Ulbricht hat wohl eine der besten Zusammenfassungen über die “Verwendung von User Generated Content” ins Netz gestellt, die es bislang gibt. Die Schwerpunkte:

  • - User Generated Content als eigene Wertschöpfung
  • - Schutzfähigkeit der Inhalte
  • - Verwendung der Inhalte grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers
  • - Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht
  • - Zeitliche und räumliche Beschränkung
  • - Umfang des Nutzungsrechts
  • - Nutzung von User Generated Videos in anderen Medien
  • - Vergütung

Toller Beitrag, danke vielmals! – Und hier der Link.

Eine Reaktion zu “Linktipp: Rechtliches rund um User generated content”

  1. Carsten Ulbricht

    Hallo Herr Treichl,

    vielen Dank für den freundlichen Hinweis auf meinen Beitrag.

    Nachdem ich einige sogenannte Web 2.0 Startups rechtlich betreue stosse ich (fast zwangsläufig) immer wieder auf dieses wirklich spannende Thema. Ich denke, in Themen wie diesem bzw dem ganzen Komplex Crowdsourcing ist auch in Zukunft noch einiges “an Musik drin”.

    In diesem Zusammenhang auch weiterhin viel Erfolg mit der doch noch relativ “frischen” VOdA GmbH.

    Mit besten Grüssen

    Carsten Ulbricht

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