Dr. Carsten Ulbricht hat wohl eine der besten Zusammenfassungen über die “Verwendung von User Generated Content” ins Netz gestellt, die es bislang gibt. Die Schwerpunkte:
- - User Generated Content als eigene Wertschöpfung
- - Schutzfähigkeit der Inhalte
- - Verwendung der Inhalte grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers
- - Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht
- - Zeitliche und räumliche Beschränkung
- - Umfang des Nutzungsrechts
- - Nutzung von User Generated Videos in anderen Medien
- - Vergütung
Toller Beitrag, danke vielmals! – Und hier der Link.


#1 von Carsten Ulbricht am 10. September 2007 - 08:48
Hallo Herr Treichl,
vielen Dank für den freundlichen Hinweis auf meinen Beitrag.
Nachdem ich einige sogenannte Web 2.0 Startups rechtlich betreue stosse ich (fast zwangsläufig) immer wieder auf dieses wirklich spannende Thema. Ich denke, in Themen wie diesem bzw dem ganzen Komplex Crowdsourcing ist auch in Zukunft noch einiges “an Musik drin”.
In diesem Zusammenhang auch weiterhin viel Erfolg mit der doch noch relativ “frischen” VOdA GmbH.
Mit besten Grüssen
Carsten Ulbricht